Therapie im häuslichen Umfeld oder in einer sozialen Einrichtung

Sollten Sie aufgrund Ihrer körperlichen Situation nicht die Möglichkeit haben zu uns in die Praxis zu kommen, kann die Behandlung je nach Gegebenheit auch im häuslichen Umfeld oder in einer sozialen Einrichtung durchgeführt werden. Dieses muss auf der Heilmittelverordnung als Hausbesuch gekennzeichnet sein.